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   OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11   

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https://dejure.org/2013,67710
OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11 (https://dejure.org/2013,67710)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.06.2013 - 1 U 1080/11 (https://dejure.org/2013,67710)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 1 U 1080/11 (https://dejure.org/2013,67710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragnehmer unterschreibt Protokoll nicht: Abnahme trotzdem wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Weigerung des Auftragnehmers, das Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen, führt nicht zur Unwirksamkeit der förmlichen Abnahme.

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer unterzeichnet Protokoll nicht: Förmliche Abnahme dennoch wirksam! (IBR 2016, 273)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Köln, 10.01.2005 - 6 W 117/04

    Vertretungsauftrag im Abmahnverfahren ohne Vollmacht für Zustellungen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11
    Dies wäre jedenfalls nicht gänzlich auszuschließen, weil § 171 Satz 1 ZPO die Möglichkeit bietet, eine Zustellung eines Schriftstückes an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter vorzunehmen, wenn dieser im Besitz einer Vollmacht ist, die sich auf die Entgegennahme von Postsendungen erstreckt oder sich hierin erschöpft (vgl. OLG Köln, Beschluss 10.01.2005, Az.: 6 W 117/04).

    Diese Vollmacht kann sich aus einer Einzelvollmacht ergeben, aber auch in einer Vollmacht für einen weiter gehenden Geschäftskreis enthalten sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2010, Az.: 5 U 89/09; OLG Köln, Beschluss 10.01.2005, Az.: 6 W 117/04; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 171 Rn. 3).

  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 22/10

    Klagezustellung: Erfordernis der Zustellung an den im Rubrum der Klageschrift als

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11
    Zwar kann auch durch eine Anzeige des Prozessgegners ein Bevollmächtigter "bestellt" werden, wenn die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gegner zuvor von dem Bestehen einer Prozessvollmacht Kenntnis gegeben hat (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 28.07.1999, Az.: VIII ZB 3/99; Urteil vom 06.04.2011, Az.: VIII ZR 22/10).

    Das Risiko, dass der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter des Beklagten bezeichnete Anwalt keine Prozessvollmacht besitzt und die an diesen bewirkte Zustellung deshalb unwirksam ist, weist er ausdrücklich und allein dem Kläger zu (BGH, Urteil vom 06.04.2011, Az.: VIII ZR 22/10).

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04

    Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11
    Eine spätere verhandelnde Einlassung des Schuldners hätte zur Folge, dass die Verjährungshemmung auf den Zeitpunkt der Geltendmachung der Ansprüche des Berechtigten zurückwirkt (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. bspw. Urteil vom 11.11.1958, Az.: VI ZR 231/57, VersR 1959, 34, 36; Urteil vom 13.02.1962, Az.: VI ZR 195/61, VersR 1962, 615, 616; Urteil vom 07.03.1967, Az.: IV ZR 135/65, VersR 1967, 502, 503; Urteil vom 28.03.1985, Az.: III ZR 20/84, VersR 1985, 642, 644; Urteil vom 01.03.2005, Az.: VI ZR 101/04; a.A. - soweit ersichtlich - nur LG München, Urteil vom 19.01.2011, Az.: 9 O 13128/10; OLG Brandenburg, Urteil vom 22.11.2006, Az.: 4 U 58/06, Rn 59).

    Wegen seiner Bedeutung für die Durchsetzbarkeit der geltend gemachten Ansprüche muss ein Abbruch durch klares und eindeutiges Verhalten zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2005, Az.: VI ZR 101/04).

  • BGH, 27.09.1995 - VIII ZR 257/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11
    Nur dann, wenn die hemmungsbegründenden Umstände nach Verjährungsbeginn wegfallen, wirken sie sich auf den Lauf der Verjährungsfrist nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.1995, Az.: VIII ZR 257/94).

    Danach ist der durch Verhandlungen begründete Hemmungstatbestand bereits vor Beginn der Verjährung entfallen, weshalb er sich auf den Lauf der Verjährungsfrist nicht auswirken konnte (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.1995, Az.: VIII ZR 257/94).

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10

    Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11
    Zwar kann ein in § 171 ZPO liegender Zustellungsmangel grundsätzlich auch geheilt werden (vgl. Münchner Kommentar/Häublein, a.a.O., § 171 Rn. 3 a.E.); allerdings nur, soweit der vollmachtlose Vertreter bevollmächtigt wird und zum Zeitpunkt seiner Bevollmächtigung noch im Besitz des zuzustellenden Schriftstücks ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.1988, Az.: VI ZR 226/87, NJW 1989, 1154; Urteil vom 07.12.2010, Az.: VI ZR 48/10).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11
    Er bleibt aber für seine bestrittene Behauptung beweisfällig (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 07.08.2007, Az.: 1 BvR 685/07).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11
    Das Zurückbehaltungsrecht war vorliegend nach § 242 BGB ausgeschlossen, weil der Kläger damit unter grobem Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben die Durchsetzung des offenkundig bestehenden und von ihm leicht zu erfüllenden Überwachungsrechts mit der Geltendmachung eines hoch streitigen Gegenanspruchs verhinderte, dessen Klärung so zeitraubend und schwierig war, dass die Durchsetzung des Überwachungsrechts auf unabsehbare Zeit verhindert wurde (vgl. zur unzulässigen Rechtsausübung insoweit: BGH, Urteil vom 11.04.1984, Az.: VIII ZR 302/82; Urteil vom 08.01.1990, Az.: II ZR 115/89) und den Beklagten hierdurch in die Gefahr eines in keinem Verhältnis zum Wert der zurückbehaltenen Leistung stehenden Schadens brachte - die Untersagung der Nutzung des Bauwerks.
  • BGH, 26.06.2003 - VII ZR 281/02

    Begriff des neuen Angriffsmittels in der Berufung; Rechte des Auftragnehmers nach

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11
    Jedenfalls hat der Beklagte die Einzahlung mit der Klageerwiderung ernsthaft und endgültig abgelehnt, so dass die Nachfristsetzung als nutzlose Förmlichkeit entsprechend §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB entbehrlich wurde (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2003, Az.: VII ZR 281/02).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11
    Zwar kann ein in § 171 ZPO liegender Zustellungsmangel grundsätzlich auch geheilt werden (vgl. Münchner Kommentar/Häublein, a.a.O., § 171 Rn. 3 a.E.); allerdings nur, soweit der vollmachtlose Vertreter bevollmächtigt wird und zum Zeitpunkt seiner Bevollmächtigung noch im Besitz des zuzustellenden Schriftstücks ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.1988, Az.: VI ZR 226/87, NJW 1989, 1154; Urteil vom 07.12.2010, Az.: VI ZR 48/10).
  • BGH, 08.01.1990 - II ZR 115/89

    Zurückbehaltungsrecht des ausgeschiedenen BGB -Gesellschafters

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11
    Das Zurückbehaltungsrecht war vorliegend nach § 242 BGB ausgeschlossen, weil der Kläger damit unter grobem Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben die Durchsetzung des offenkundig bestehenden und von ihm leicht zu erfüllenden Überwachungsrechts mit der Geltendmachung eines hoch streitigen Gegenanspruchs verhinderte, dessen Klärung so zeitraubend und schwierig war, dass die Durchsetzung des Überwachungsrechts auf unabsehbare Zeit verhindert wurde (vgl. zur unzulässigen Rechtsausübung insoweit: BGH, Urteil vom 11.04.1984, Az.: VIII ZR 302/82; Urteil vom 08.01.1990, Az.: II ZR 115/89) und den Beklagten hierdurch in die Gefahr eines in keinem Verhältnis zum Wert der zurückbehaltenen Leistung stehenden Schadens brachte - die Untersagung der Nutzung des Bauwerks.
  • BGH, 01.10.1980 - IVb ZR 613/80

    Bestellung eines Prozessbevollmächtigten durch Anzeige des Prozessgegners -

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 5 U 89/09

    Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der gerichtlichen Zustellung von

  • BGH, 08.05.2001 - VI ZR 208/00

    Begriff der Verhandlungen nach § 852 Abs. 2 BGB

  • BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99

    Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO

  • BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98

    Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts

  • OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06

    Verhandlungen eines geschädigten Patienten mit einem Krankenhausträger als

  • BGH, 28.03.1985 - III ZR 20/84

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verstoßes gegen die

  • OLG Brandenburg, 22.11.2006 - 4 U 58/06

    Darlehensrückzahlung: Inanspruchnahme bei persönliche Mithaftung aufgrund

  • BGH, 11.11.1958 - VI ZR 231/57
  • BGH, 13.02.1962 - VI ZR 195/61
  • LG München I, 19.01.2011 - 9 O 13128/10

    Arzthaftung: Verjährungshemmung durch Verhandlungen

  • BGH, 07.03.1967 - VI ZR 135/65

    Unterbrechung einer Verjährung durch Anerkenntnis eines Haftpflichtversicherers -

  • BGH, 30.09.1966 - IV ZR 135/65

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 10.03.2022 - 24 U 194/20

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn für die Errichtung eines Bungalows; Einrede

    Der geltend gemachte Anspruch der Klägerin nach § 631 Abs. 1 BGB auf Restwerklohnzahlung in Höhe von 52.506,08 EUR verjährt binnen der 3jährigen Regelverjährung nach § 195 BGB (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 26. Juni 2013 - 1 U 1080/11 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 11.11.2021 - 24 U 194/20

    Schlussrechnungsreife eingetreten: Abschlagsforderungen verjähren selbstständig!

    Der geltend gemachte Anspruch der Klägerin nach § 631 Abs. 1 BGB auf Restwerklohnzahlung in Höhe von 52.506,08 Euro verjährt binnen der 3jährigen Regelverjährung nach § 195 BGB (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 26. Juni 2013 - 1 U 1080/11 -).
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